Geschäftsordnung
3. Änderung gemäß der Mitgliederversammlung vom 08. März 2002
§ 1 Mitgliedschaft
§ 2 Ehrungen
§ 3 Mitgliederversammlungen
§ 4 Vorstand
§ 5 Geschäftsführung des Vereins
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Rechnungsabschlussprüfung
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Zugehörigkeit zu Verbänden und Vereinen
§ 1 Mitgliedschaft
a.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Gegen die ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.
b.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. 12. des Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muß schriftlich erfolgen und dem 1. Vorsitzenden 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zugehen.
c.
Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Der Antrag auf Ausschluß ist dem betroffenen Mitglied zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. Gibt der Betroffene eine schriftliche Stellungnahme ab, ist diese in der Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Der Beschluß über die Ausschließung wird dem nicht in der Versammlung anwesenden Mitglied von Seiten des Vorstandes schriftlich bekanntgegeben.
d.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Ist ein Mitglied länger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand, kann es ohne Mahnung gestrichen werden.
§ 2 Ehrungen
Mitglieder, die sich um den Verein verdient gemacht haben, werden geehrt:
- bei 25 – jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Vereinsnadel in Silber
- bei 40 – jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Ehrenurkunde
- bei 50 – jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Vereinsnadel in Gold
- bei 60 – jähriger Vereinszugehörigkeit mit dem Ehrenbrief.
Vereinsmitarbeiter können wie vorstehend, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt ausgezeichnet werden.
Die Zeiten der Zugehörigkeit zur Handballabteilung des Turnvereins Diefflen bzw. zur Handballabteilung des TV Dillingen werden für die Mitglieder und Vereinsmitarbeiter angerechnet.
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt und zwar bei Vorliegen besonderer Verdienste.
Sportliche Leistungen werden besonders ausgezeichnet.
In besonderen Fällen können auch Nichtmitglieder mit den Vereinsnadeln geehrt werden.
§ 3 Mitgliederversammlungen
a.
Die Mitgliederversammlung behält sich folgende Aufgaben vor:
Entgegennahme und Genehmigung der schriftlichen Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte des Vorstandes
Entgegennahme und Genehmigung des Rechnungsabschlusses
Entgegennahme des Rechnungsabschlussprüfungsberichtes
Entlastung des Gesamtvorstandes
Wahl des Gesamtvorstandes
Wahl von 2 Rechnungsprüfern
Änderungen der Vereinssatzung und der Geschäftsordnung
Die Beratung und die Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung anstehenden Fragen.
b.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind spätestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin dem 1. Vorsitzenden einzureichen, andernfalls können sie nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden , stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
c.
Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden im 2. Quartal eines jeden Jahres statt. Der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, hat sie einzuberufen.
§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie aus dem Gesamtvorstand.
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an :
1.Vorsitzender: Sven-Malte Hoffmann
2.Vorsitzender (Spielbetrieb): Helmut Zenner
2.Vorsitzender (Verwaltung/Finanzen): Jürgen Dine
1.Geschäftsführerin: Daniela Balke
2.Geschäftsführer: Thomas Gergen
1.Kassiererin: Stefanie Bach
2.Kassiererin: Nadine Schäfer
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1.Orgawart: Vanessa Kiesgen
2.Orgawart: Dominik Robert
Bereichsleiter Herren: Sven-Malte Hoffmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bereichsleiter Jugend: Helmut Zenner